GGS Grefrath Frechen

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GGS Grefrath

Wir sind bunt und das ist gut so! 

Aktuelle Informationen



Es war so großartig, dass die Zirkuswoche mit dem Circus Casselly stattfinden konnte! Alle 4 Jahre findet sie statt, damit jedes Kind einmal in seiner Grundschulzeit bei uns in der Manege stehen kann. 

Die Galavorführungen waren sensationell!


Am Freitag, 29. April 2022 konnten wir unseren ausgefallenen SPONSORENLAUF (ursprünglich war der 1. 4.22 geplant) bei gutem Wetter nachholen. Es hat viel Spaß gemacht, den motivierten Läuferinnen und Läufern zuzuschauen. Insgesamt wurden von den Kinder 3390 Runden um den Grefrather Dorfplatz gelaufen. Eine tolle Leistung! Mit dem Erlös von 7200€ (!!!) wird das Habbelrather Hilfsprojekt SOPHIE in der Ukraine sowie unser eigenes Zirkusprojekt zu gleichen Teilen unterstützt. Danke an alle Sponsoren!


Änderungen der Hygienevorschriften ab dem 02.04.2022

Das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.


Seit Anfang März können nun in der GGS Grefrath neue Bewohner einziehen, denn es wurden viele Nistkästen aufgehängt! Tatkräftig unterstützt hat uns dabei Hr. Gabriel vom Kultur- und Heimatverein Grefrath. Wir danken unserem Förderverein und dem ESK-SIC für diese Spenden. Und wir hoffen, dass die Kinder bald beobachten können, wie die Vögel hier ein- und ausfliegen!


Hoffentlich TOLLE TAGE!
Die Karnevalstage kommen, hier ein paar Infos dazu:
An Weiberfastnacht (24.2.22) können die Kinder sehr gerne im Kostüm kommen und feiern dann in ihren Klassen! Wie immer dürfen auch in diesem Jahr Waffen sowie weitere gefährliche Accessoires nicht mit in die Schule gebracht werden. Auch Gesichtsmasken zusätzlich zu den notwendigen Schutzmasken gehen in diesem Jahr nicht. „Unterrichtsende“ ist nach der 4. Stunde, danach kann, muss aber nicht die OGS besucht werden. Dazu gab es bereits eine Abfrage.
Am Freitag (25.2.) und Rosenmontag (28.2.) sind bewegliche Ferientage, es findet kein Unterricht und auch keine Betreuung statt. Am Karnevalsdienstag dagegen findet in diesem Jahr sowohl Unterricht nach Plan ohne Verkürzung als auch OGS und Kurzbetreuung statt.
Lieben Gruß aus der Schule

Dagmar Falcke


Falls jemand Lust auf eine digitale Kindersitzung hat: https://chat.whatsapp.com/DI5xVmNK2mjDjLGf86b4Px

Sie wird von emsigen GrefratherInnen organisiert! Danke dafür!

Veränderte Teststrategie nach Karneval

Wie Sie alle sicherlich aus den Medien entnommen haben, fallen nach Karneval die PCR-Pool-Testungen in den Grundschulen weg. Stattdessen sind nun montags, mittwochs und freitags Selbsttests zu Hause zu machen. Ausnahme können genesene und vollständig geimpfte Kinder sein. Die Tests bekommen Sie von der Schule, ein Formular, mit welchem Sie versichern, diese häuslichen Tests ordnungsgemäß durchzuführen, folgt. 



Eine ganz frische Information....

Quelle: wdr.de


Der Lichterstern leuchtet jetzt im Advent morgens allen Kindern den Weg zur Schule. Und natürlich allen Grefrathern auch am Abend.

Wir wünschen eine schöne (und hoffentlich gesunde) Adventszeit!


11.11.2021, St. Martin: Wir waren froh, dass wir in diesem Jahr wieder einen Martinszug haben konnten. Mit St. Martin auf dem Pferd, sogar zwei Musikgruppen und den Klassen. Die Eltern sind unserer Bitte ganz wunderbar nachgekommen und haben uns auf den Straßen, durch die wir gegangen sind, entgegengeleuchtet. Vielen Dank dafür! Auch wenn wir bedauern, dass das gesellige Beisammensein auf dem Schulhof in diesem Jahr nicht stattfinden konnte, erzählen die Fotos, dass es dennoch ein schöner Martinstag war. 


Am Martinstag, 11.11.2021, haben unsere Erstklässler morgens Besuch von Fr. Färber, der Verkehrspolizistin, bekommen. Mit ihr haben Sie besprochen, wie wichtig es in dieser dunkler werdenden Herbstzeit ist, im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein. Da passt das diesjährige Einschulungsgeschenk der Stadt Frechen ganz klasse: Jedes Kind bekam eine Warnweste geschenkt! Das Besondere, das uns als Fairtradeschule freut, ist, dass diese Westen aus fairem Handel sind! Vielen Dank!


Änderungen bzgl. der Maskenpflicht 

(Auszug aus der Schulmail vom 28.10.2021)

* Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
* Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
* Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
* Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
* Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
* Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.


Nicht vergessen: 

Am Mittwoch, 3.11.2021 findet ganztägig kein Unterricht und keine Betreuung statt!



Wir sind bunt - und das ist gut so !

Ein bunter Tag zum Thema VIELFALT: einige Fotos erzählen davon:



                                                                                                         11.08.2021

Liebe Eltern unserer Zweit-, Dritt- und Viertklässler, 

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und bald startet das neue Schuljahr. Leider hat Corona uns immer noch im Griff, darum hier die aktuellen Corona-Regeln nach den Vorgaben des Ministeriums:

• Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen Innenräumen der Schule (Ausnahme: Frühstück/Mittagessen), nicht auf dem Schulhof! Auch auf den Abstand muss weiterhin geachtet werden.

• Die Lolli-Testung wird bis zu den Herbstferien wie gehabt fortgeführt – am ersten Schultag (18.08.2021) nehmen alle anwesenden Kinder an der Lollitestung teil. Nicht getestete Kinder dürfen am Unterricht auch weiterhin nicht teilnehmen. (Dankbar wären wir Ihnen, wenn Sie Ihr Kind zusätzlich unmittelbar vor dem ersten Schultag über ein Testzentrum testen lassen würden. Die Teilnahme am Lollitest entfällt dadurch nicht. Dadurch hätten wir für alle noch einmal mehr Sicherheit zum Schulstart.)

• Das Betretungsverbot für Eltern bleibt ebenso bestehen. Hier gilt die Ausnahme bei Klassenpflegschaftssitzung, Einschulung des eigenen Kindes, Schulkonferenz und der Schulpflegschaftssitzung oder vereinbarten Elterngesprächen. Hier benötigen Sie eine Bescheinigung über einen aktuellen negativen Coronatest oder alternativ eine Bescheinigung über eine nachgewiesene Immunisierung durch Genesung oder Impfung.

• Sollte Ihr Kind Symptome (z.B. Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen) aufweisen, so darf es nicht am Unterricht teilnehmen.

 • Der Unterricht findet vorerst ganz normal als Präsenzunterricht mit allen Kindern der Klasse gemeinsam statt. Für alle Kinder endet der Unterricht am ersten Schultag nach der 4. Stunde um 11.35 Uhr. Die OGS finden wie gewohnt statt. Ab Donnerstag, 19.08.2021 gilt dann der reguläre Stundenplan, den die Kinder von ihren Klassenlehrerinnen erhalten werden.

Eine weitere Information habe ich noch den Schulbus betreffend: Ab dem neuen Schuljahr fährt das Busunternehmen Ehwald und holt netterweise auf dem Hinweg auch die Kinder in Grube Carl (7.20 Uhr) ab.

Wir freuen uns schon sehr darauf, alle Kinder wiederzusehen und wünschen allen ein hoffentlich gutes neues Schuljahr!

                   Dagmar Falcke für das Gesamtteam der GGS Grefrath